Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines: Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Lieferers. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch die Annahme seines Auftrages nicht anerkannt und verpflichten nicht, auch wenn seitens des Lieferers nicht ausdrücklich widersprochen wird. Durch die Annahme der Ware erklärt der Besteller zusätzlich sein Einverständnis mit den Bedingungen des Lieferers. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Angebote und Verkaufsabschlüsse gelten freibleibend bis zum Tage der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tage gültigen Preisen. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, und dgl. sowie Währungsparitäten berechtigen den Lieferer zu einer entsprechenden Preisanpassung. Die Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Mehrwertsteuer.
Lieferzeiten verstehen sich ungefähr und freibleibend und gelten ab Datum der Auftragsbestätigung bzw. ab den zur Auftragsabwicklung erforderlichen Angaben des Bestellers. Ferner gelten diese vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen im eigenen Werk wie auch in den Werken der Vorlieferanten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versand- bzw. Abholbereitschaft mitgeteilt wurde. Bei Terminüberschreitung bleibt der Besteller zum Nachempfang verpflichtet. Ein Rücktrittsrecht hat der Besteller nur dann, wenn der Lieferer eine vom Besteller genannte, für den Lieferer angemessene Nachfrist nicht einhält und wenn dem Besteller in diesem Falle ein Festhalten am Vertrage aus zwingenden Gründen nicht zugemutet werden kann. Teillieferungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden, sind zulässig. Versandfertig gemeldete Ware ist unverzüglich abzunehmen, andernfalls ist der Lieferer berechtigt, sie bei sich unter Beschränkung der Haftung für Beschädigung auf Vorsatz zu lagern oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben.
Verpackung wird, soweit nicht im Warenpreis enthalten, zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Der Mehraufwand für besondere Verpackungswünsche oder im Preis nicht enthaltene Geschenkkartons werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Das gilt auch, falls der Lieferer die Kosten für den Transport (auch mit eigenem Beförderungsmittel) übernommen hat. Bei Anlieferung mit einem Beförderungsmittel des Lieferers wird vorausgesetzt, daß vom Empfänger Hilfskräfte zum Abladen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen (bei Auslandslieferungen innerhalb von 15 Tagen) ab Rechnungsdatum wird 2 % Skonto vom Warenwert gewährt, falls der Besteller mit der Begleichung von Forderungen nicht in Verzug ist. Bei Erstgeschäften kann Vorauszahlung verlangt werden. Eine Zahlung gilt erst nach Eingang beim Lieferer als erfolgt. Wechselverpflichtungen werden grundsätzlich nicht eingegangen. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für ungedeckte Kredite berechnet. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Lieferer erst nach den jeweiligen Verkäufen bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. In diesem Falle kann der Lieferer nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen zurückstellen und für noch nicht ausgelieferte Ware Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist verlangen. Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf ist der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Falls unbestritten teilweise fehlerhafte Ware geliefert wurde, ist der Besteller verpflichtet, für den fehlerfrei gelieferten Teil Zahlung zu leisten, es sei denn, daß er für eine Teillieferung nachweislich keine Verwendungsmöglichkeit hat. Um kostengünstig Werbeartikel anbieten zu können, sind Mindestbestellmengen erforderlich.
Eigentumsvorbehalt: Der Lieferer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Lieferers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er hiermit schon jetzt alle Forderungen an den Lieferer abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Bestellers stehen, veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Lieferer ab. Wird Vorbehaltsware vom Besteller - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Lieferer gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Lieferer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Lieferer kann verlangen, daß der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Besteller darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat er abzuwehren, auf das Eigentum des Lieferershinzuweisen und den Lieferer umgehend zu verständigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Besteller gelten nicht als Vertragsrücktritt.
Konstruktions-, Form- und Farbänderungen behält sich der Lieferer vor, soweit diese für notwendig erachtet werden. Abbildungen und Beschreibungen sind unverbindlich. Bei Artikeln, die mit einer Werbeprägung versehen werden, sind Mehr- oder Minderlieferungen bis max. 10 % Abweichung von der bestellten Menge üblich und vom Besteller zu übernehmen. Außerdem bleiben kleine Farbabweichungen sowie Schwankungen in der Materialstärke und -härte ebenfalls bis zu 10 % nach oben und unten vorbehalten.
Beanstandungen der Ware oder der Rechnung haben unverzüglich nach Empfang zu erfolgen, bei verdeckten Mängeln an der Ware spätestens innerhalb von 8 Tagen. Bei zu Recht beanstandeter Ware erbitten wir Rücksendung an uns. Ersatz wird nur insoweit geleistet, als noch Bestände vorhanden sind. Bei Mängel an einem Teil der Sendung kann nicht die ganze Lieferung beanstandet werden. In jedem Falle hat der Lieferer das Recht zur Nachlieferung oder Ausbesserung. Weitergehende Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Reinzeichnungen, Entwürfe, Dias, Klischees, Prägestempel etc. werden gesondert weiterberechnet, auch wenn der Auftrag zur Lieferung von Werbeartikeln, wozu obige Unterlagen erforderlich waren, nicht erteilt wird. Alle Unterlagen, die zur Ausführung eines Auftrages notwendig waren, werden von uns auf Gefahr des Bestellers aufbewahrt oder auf Wunsch zurückgesandt, sobald die Entstehungskosten vom Besteller bezahlt wurden. Schablonen bleiben grundsätzlich unser Eigentum.
Haftung: Dies gilt für Schadensersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung. Der Lieferer haftet nicht für Mängelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Der Lieferer haftet nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Für Fremderzeugnisse wird die Haftung für Mängel und rechtzeitige Lieferung nur im Rahmen der von den Lieferern dieser Gegenstände eingegangenen Verpflichtungen übernommen. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt bleibt die gesetzliche Haftung des Lieferers gegenüber dem Geschädigten nach dem Produkthaftungsgesetz. In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet der Lieferer auf Schadenersatz nur insoweit, als diese Zusicherung vom Besteller ausdrücklich verlangt und vom Lieferer ausdrücklich deshalb gegeben wurde, um den Besteller gerade gegen den eingetretenen Schaden abzusichern.
Software und Dokumentationen: An Software und Dokumentationen jeglicher Art, auch Angeboten, wird ein nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zum internen Gebrauch des Bestellers eingeräumt. Alle sonstigen Rechte bleiben beim Lieferer. Der Besteller hat sicherzustellen, daß Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferers Dritten nicht zugänglich werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt das vorstehend beschriebene Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung als erteilt.
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden beiderseitigen Verbindlichkeiten ist Darmstadt. Gerichtsstand ist Darmstadt. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, das Gericht am Wohnsitz des Bestellers anzurufen. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.